DURCH DIE GOBD HABEN SICH DIE ANFORDERUNGEN AN DIE BUCHHALTUNG VERSCHÄRFT!
Die GoBD verlangen von jedem Unternehmen eine vollständige Verfahrensdokumentation. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation kann einen formellen Mangel der Buchhaltung bedeuten und bei einer Betriebsprüfung zu einer Zuschätzung von Umsätzen führen.
Die smartdocu® Verfahrensdokumentation wurde speziell dafür entwickelt, die komplexen Anforderungen der GoBD auf einfache Weise umsetzbar zu machen, um bei Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite zu sein und zusätzlich die Organisationsabläufe zu verbessern.
Mit der cloudbasierten Softwarelösung smartdocu® können Verfahrensdokumentationen schnell, intuitiv und kollaborativ erstellt werden.
Sie wurden mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums am 14.11.2014 veröffentlicht und gelten in Deutschland für Veranlagungsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen.
Am 28.11.2019 wurde eine Neufassung der GoBD veröffentlicht, die einige Änderungen und Überarbeitungen beinhaltet, aber von der Struktur her mit der Vorgängerversion identisch ist. Durch die GoBD werden die Konformitätsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen konkretisiert.
Die Regelungen gelten für sämtliche Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten. Sie lösen die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und die Grundsätze ordnungs-mäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) ab.
Die GoBD weisen an vielen Stellen auf die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation hin.
Sie können sich die kompletten GoBD direkt hier auf den offiziellen Seiten des BMF herunterladen.
Bei einer Verfahrensdokumentation geht es primär um die Transparenz im Bereich der IT-gestützten Buchführung, inklusive der vor- und nachgelagerten Systeme und Prozesse. Eine Verfahrensdokumentation beschreibt die steuerrelevanten Geschäftsprozesse, die zu Grunde liegende IT-Infrastruktur und deren Benutzerrollen sowie die Daten und Ablagesysteme in einem Unternehmen. Sie wird bei einer Betriebsprüfung von der Finanzverwaltung verlangt, um den Betriebsprüfern nachvollziehbar zu machen, wie in Ihrem Unternehmen steuerrelevante Daten oder Belege erzeugt, verarbeitet und archiviert werden. Eine Verfahrensdokumentation kann aus mehreren Teildokumenten bestehen und beschreibt den „organisatorisch und technisch gewollten Prozess“ der digitalen und papierhaften Belegverarbeitung.
Vergleichen kann man die Verfahrensdokumentation mit einem Handbuch für den Betriebsprüfer, damit dieser Ihrer steuerrelevanten Abläufe und Datenverarbeitungssysteme besser verstehen und durchdringen kann.
Eine Verfahrensdokumentation dient jedoch insbesondere auch dazu, die buchhaltungsrelevanten Abläufe im Unternehmen für alle Mitarbeiter transparent und verbindlich zu machen.
Weitere Infos zum Thema Verfahrensdokumentation nach GoBD finden sich zusätzlich auf Wikipedia.
Garantierte Zeitersparnis
Garantierte Zeitersparnis
Erstellung der Verfahrensdokumentation haben.
Selbsterklärender Interviewleitfaden
Selbsterklärender Interviewleitfaden
Inhalte nach GoBD-Anforderungen
Inhalte nach
GoBD-Anforderungen
beinhaltet Musterbeschreibungen für die relevantesten Hard- und Softwaresysteme.
Cloud-Lösung
Cloud-Lösung
bereitgestellt wird. Einsatzbereit innerhalb kürzester Zeit.
Funktionen von smartdocu verfahrensdokumentation
Integrierte Intelligenz
Ein selbsterklärender Interviewleitfaden führt durch alle relevanten Bereiche der GoBD - die Verfahrensdokumentation erstellt sich automatisiert im Hintergrund.
Moderne Technologie und integrierte Programmintelligenz machen unsere Verfahrensdokumentation passend für kleine und größere Unternehmen verschiedener Branchen.
smarte Möglichkeiten und mehr
- Integrierte Berichtsvorschau
- Integrierte Vorlagenfunktion
- Benutzerverwaltung mit änderbarem Rollen- und Rechtekonzept
- Automatische Versionierung der erstellten Dokumentationen
- Datenspeicherung in deutschen Rechenzentren
- Regelmäßige Weiterentwicklung
- Einsetzbar auf allen Endgeräten
Warum smartdocu?
smartdocu® macht komplexe Themen leichter. Wir bieten innovative und intuitive Lösungen für die digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant.
Neben der Verfahrensdokumentation bietet smartdocu® aktuell weitere smarte Module:
die Einkommensteuer-Vorerfassung (mit DATEV-Schnittstelle zu DATEV Meine Steuern)
sowie die digitale Notfallakte.
Und die Entwicklung geht weiter! Geplant ist außerdem ein Portal zum smarten Belegaustausch zwischen Steuerkanzlei und Mandant.

Die smarte Verfahrensdokumentation
smartdocu® ist die intelligente Cloud-Lösung für die komfortable und sichere Erstellung von Verfahrensdokumentationen nach GoBD.

Einkommensteuer-Vorerfassung
Mit smartdocu® digitalisieren Sie die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit minimalem Aufwand.

Digitale Notfallakte
smartdocu® ist die intelligente Lösung für die komfortable und sichere Ablage wichtiger Dokumente und Informationen.

smartdocu-Portal (coming soon)
smartdocu® ist die digitale Austauschplattform für FiBu-, Lohn- und ESt-Belege, Auswertungen und Korrespondenz zwischen Steuerkanzlei und Mandant.
Unsere Expertise für Ihre Sicherheit
Das Team hinter smartdocu® vereint die langjährige Erfahrung aus den Bereichen Steuerberatung, Unternehmensberatung und IT, gepaart mit der Expertise aus der Luft- und Raumfahrttechnik. Unser Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Steuerkanzlei und Mandant durch intelligente Lösungen smarter zu machen.
Wir sind uns sicher, dass smartdocu es Steuerberatern ermöglicht, ihre Mandanten und Prozesse besser kennenzulernen.

Wir können gemeinsam schnell und einfach mit unseren Mandanten eine Verfahrensdokumentation erstellen.

Wir mussten unseren Mandanten eine bezahlbare Lösung anbieten, die sich auch für uns rechnet und haben in smartdocu ein tolles Produkt gefunden.

Die technische Innovation und die fachliche Kompetenz von smartdocu bringen für alle den meisten Mehrwert.

Was sagen unsere Kunden und Anwender?
Tobias Heinrich
Vertriebsleiter, HMD Software AG
Sarah Frank
Steuerassistentin, Berata GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Stefan Hetsch
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, Kanzlei Hetsch
Christian Heidler
Vorstand, HMD Software AG