GoBD-konforme Verfahrens­dokumentation

Ganz einfach selbst erstellen. Passend für alle Branchen.

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Beratung und Support

Warum überhaupt eine Verfahrensdokumentation?

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Seit Anfang 2015 gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Diese schreiben die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation vor.

Die Finanzverwaltung verlangt von jedem Unternehmer und Freiberufler eine Verfahrensdokumentation! Bei einer Betriebsprüfung kann das Fehlen einer Verfahrensdokumentation zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.

Wie funktioniert smartdocu?

Schritt für Schritt führt Sie unsere Software durch alle erforderlichen Angaben, damit Ihre Verfahrensdokumentation vollständig, strukturiert und GoBD-konform ist. Dokumentationsrelevante Sachverhalte werden über intelligente Fragestrukturen erfasst. Textbausteine und optionale Freitextfelder vereinfachen die Eingaben.

Erfolgte Eingaben können jederzeit über eine Vorschau angezeigt werden.

Nach erfolgreichem Ausfüllen erzeugt die Software Ihre Verfahrensdokumentation automatisch als versionierte pdf-Dokumente.

Externe Berater können bei Bedarf komfortabel eingebunden werden.

Warum smartdocu?

Intuitive Benutzeroberfläche und intelligente Leitfäden ermöglichen eine schnelle und präzise Bearbeitung.

Intuitiv nutzbar

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Sofort einsatzbereit

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Die deutsche Cloud-Lösung ist ohne Installation sofort einsatzbereit – für Kanzleien und Mandanten.

100 % rechtssicher

Schutz vor Zuschätzungen

GoBD-orientiert, DSGVO-sicher und laufend aktualisiert – damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

Fehler vermeiden mit intelligentem Leitfaden:

Einfach und schnell zur sicheren Verfahrensdokumentation

Unser System unterstützt Sie mit Hilfetexten, Warnungen und Empfehlungen – damit Sie alle Angaben vollständig und korrekt machen können.

Integrierte Intelligenz:

smarte Funktionen vereinfachen die Erstellung

Die integrierte Intelligenz vereinfacht die Erstellung einer Verfahrensdokumentation, indem Module wie „Warenwirtschaft“ oder „Kasse“ automatisch bereitgestellt werden.

Integrierte Vorschau:

Mit der integrierten Berichtsvorschau behalten Sie stets den Überblick und sehen sofort, wie Ihre fertige Verfahrensdokumentation aussehen wird.

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Lösung für Ihr Unternehmen

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  • Bei monatlicher Zahlweise: 20,- € (entspricht 240,- € jährlich)
  • Ab der 5. gebuchten Lizenz gelten die reduzierten Lizenzpreise von 162,- € jährlich pro Lizenz
  • Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt
  • Bei monatlicher Zahlweise: 17,- € (entspricht 204,- € jährlich)
  • Beim Kauf eines 5er-Lizenzpakets gelten die reduzierten Preise von Anfang an für alle Lizenzen
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Jährlich oder monatlich kündbar. 20 % sparen bei Jahreszahlung.

30 Tage ohne Rechnung · jederzeit kündbar

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So funktioniert unsere Zufriedenheitsgarantie

Das sagen unsere Anwender zu smartdocu

Wir mussten unseren Mandanten eine bezahlbare Lösung anbieten, die sich auch für uns rechnet und haben in smartdocu ein tolles Produkt gefunden.

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Stefan Hetsch

Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, Kanzlei Hetsch

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Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, Kanzlei Hetsch

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Vorstand, hmd Software AG

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor GoBD-Nachzahlungen – pro Lizenz ab 13,50 €/Monat.

Starten Sie in 3 Schritten mit Ihrer GoBD-konformen Dokumentation – inkl. Support & Hilfetexten.

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Häufig gestellte Fragen

Eine Verfahrensdokumentation ist eine schriftliche Beschreibung aller steuerrelevanten Geschäftsprozesse, die in einem Unternehmen mit Hilfe von IT-Systemen abgebildet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Buchhaltung, die Lohnabrechnung, die Warenwirtschaft oder der E-Mail-Verkehr. Die Verfahrensdokumentation soll einen Überblick über die Entstehung, Verarbeitung, Speicherung und Sicherung der digitalen Daten und Belege im Unternehmen geben. Außerdem soll sie ein internes Kontrollsystem enthalten, das die Einhaltung der Vorgaben überwacht.

Ja! Jedes Unternehmen, das seine Buchhaltung elektronisch führt oder auch nur elektronische Belege verwendet muss eine Verfahrensdokumentation erstellen und diese bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt schriftlich vorlegen können. Dies gilt auch für Kleinunternehmen! Betriebliche Größenerleichterungen oder Branchenausnahmen existieren nicht.

Die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation ergibt sich aus den sogenannten GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), die von der Finanzverwaltung im Jahr 2014 erlassen wurden. Denn die GoBD-Richtlinien besagen, dass eine ordnungsgemäße Buchhaltung vollständig und lückenlos nachvollziehbar und nachprüfbar sein muss. Und in einer Verfahrensdokumentation halten Sie genau fest, welche technischen und organisatorischen Schritte in Ihrem Unternehmen dafür sorgen, dass alle steuerrelevanten Prozesse und Unterlagen im Sinne der GoBD nachvollziehbar und nachprüfbar sind.

Die Vollständigkeit der Verfahrensdokumentation wird häufig im Rahmen der Betriebsprüfung kontrolliert. Können Sie dabei keine oder nur eine unvollständige Verfahrensdokumentation vorlegen, besteht die Gefahr, dass sich der Prüfer keinen Überblick über alle steuerrelevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen verschaffen kann. Damit verstoßen Sie gegen die GoBD-Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit. Halten Sie sich aber nicht an diese gesetzlichen Vorgaben, kann es zu einer Hinzuschätzung von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes auf den steuerpflichtigen Gewinn kommen.

Unter anderem ist dringend anzuraten, dass

  • Sie in rechnungswesen-nahen Bereichen Software einsetzen, die den Anforderungen der GoBD entspricht. Die Software muss eine lückenlose und unveränderbare Erfassung und Speicherung der Daten gewährleisten.
  • Sie eine aktuelle und aussagekräftige Verfahrensdokumentation bereitstellen.
  • Sie alle steuerrelevanten Belege und Unterlagen in elektronischer Form revisionssicher aufbewahren. Dazu zählen nicht nur Rechnungen oder Kassenbons, sondern auch E-Mails, PDFs oder andere digitale Dokumente. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel 10 Jahre.
  • Sie den Datenzugriff der Finanzverwaltung ermöglichen. Das bedeutet, dass sie die steuerrelevanten Daten auf Anforderung des Betriebsprüfers auf einem Datenträger zur Verfügung stellen müssen, so dass dieser sie IT-gestützt auswerten kann. Dabei müssen sie die Auswertbarkeit der Daten sicherstellen, indem sie sie in einem standardisierten Format übergeben oder eine entsprechende Beschreibung liefern.

Im Internet findet man Mustervorlagen zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation. Hierbei ist jedoch dringend zu beachten, dass diese Vorlagen nicht automatisch zum Ziel führen, da sie im Regelfall nur einen Teil des benötigten Inhalts abbilden. Bei der Verwendung von Word- oder PDF-Vorlagen ist außerdem zu beachten, dass diese in Bezug auf systematische Aktualisierungen und Änderungsprotokolle als eher kritisch zu beurteilen sind.

smartdocu ist eine Cloud-Anwendung und wurde für die arbeitsteilige Erstellung von Verfahrensdokumentationen konzipiert. Steuerkanzleien können in smartdocu beliebig viele Mandanten anlegen und gemeinsam mit ihnen an der Verfahrensdokumentation arbeiten. Der Aufbau von smartdocu ist jedoch so einfach und smart, dass Mandanten/Unternehmen die Verfahrensdokumentation weitestgehend in Eigenregie erstellen können. Auch können Unternehmen sich für eine eigenständige smartdocu-Instanz registrieren und ihre Verfahrensdokumentation eigenständig erstellen. smartdocu ist für alle Branchen einsetzbar.

  1. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse in das Verifizierungsformular ein.
  2. Um Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen, müssen Sie dem Link in der erhaltenen E-Mail folgen.
  3. Über diesen Link gelangen Sie auf die smartdocu®-Registrierungsseite.
  4. Dort können Sie Ihre Benutzerdaten sowie die Internetadresse für Ihre smartdocu®-Instanz eingeben.

Danach steht Ihnen die Anwendung bereit!

Nach erfolgter Registrierung können Sie die Software innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen. Es fallen hierbei keine Kosten für Sie an. Mit Ihrer Registrierung können Sie alle smartdocu-Module zeitlich begrenzt kostenfrei testen.

Um den Gesamtvertrag zu kündigen, klicken Sie in der Anwendung in den Einstellungen auf „Meine Kundendaten“. Dort finden Sie die Schaltfläche „Kündigung Gesamtvertrag“.

  • Monatliche und jährliche Zahlungsoptionen: Möglichkeit der monatlichen Zahlung, mit jährlichen Rabatten.
  • Zufriedenheitsgarantie: Nach erfolgter Registrierung können Sie die Software innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen. Es fallen hierbei keine Kosten für Sie an. Mit Ihrer Registrierung können Sie alle smartdocu-Module zeitlich begrenzt kostenfrei testen.
  • Zusätzliche Module: Optionale Module können jederzeit hinzugefügt werden.
  • Keine versteckten Kosten: Über die Lizenzgebühren hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Sie können beliebig viele Nutzer anlegen und IT-Systeme hinterlegen.
  • Flexibilität und Anpassung: Unsere Lizenzmodelle ermöglichen es Ihnen, die Nutzung entsprechend Ihrer Anforderungen anzupassen, mit umfangreichen Funktionserweiterungen und der Möglichkeit, Inhalte an spezifische Anforderungen der GoBD anzupassen.

Wichtige Hinweise:

  • Die genauen Lizenzpreise und Konditionen finden Sie auf unserer Preisübersicht. Diese finden Sie auf der Anmeldeseite, nachdem Ihre E-Mail bestätigt wurde. Bitte beachten Sie, dass alle Preise zzgl. gesetzlicher USt. angegeben sind.
  • Sie erhalten bei erfolgreicher Registrierung automatisch Zugriff auf alle smartdocu-Module.
  • Das passende Lizenzpaket kann in der Software gewählt und bei Bedarf angepasst werden. Bei den Paketpreisen handelt es sich um pauschale Preise, die unabhängig von der Anzahl der Mandanten gelten.

Whitepaper

Verfahrensdokumentation nach GoBD

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